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   BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B   

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https://dejure.org/2021,46244
BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B (https://dejure.org/2021,46244)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B (https://dejure.org/2021,46244)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - B 9 V 28/21 B (https://dejure.org/2021,46244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem OEG nach der Ermordung der Tochter Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem OEG nach der Ermordung der Tochter; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16 S 14) .
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17) .
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Schließlich gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, es verpflichtet sie aber nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f mwN) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb anhand des anwendbaren Rechts auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9) .
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb anhand des anwendbaren Rechts auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9) .
  • BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus der Berufungsentscheidung und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B

    Schwerbehindertenrecht; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Soweit die Klägerin meint, dass das LSG seiner Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG ) nicht nachgekommen sei, weil es keine weitere "Aufklärungsarbeit" durch Einholen eines ergänzenden Sachverständigengutachtens geleistet habe, erfüllt ihr Vorbringen nicht die notwendigen Darlegungsanforderungen einer Sachaufklärungsrüge (s hierzu allgemein BSG Beschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B - juris RdNr 3) .
  • BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Dass die Klägerin die Berufungsentscheidung inhaltlich für unrichtig hält, kann als solches nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BVerfG, 01.08.1984 - 1 BvR 1387/83
    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B
    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16 S 14) .
  • BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, er verpflichtet es aber nicht, dem Sach- und Rechtsvortrag eines Beteiligten zu folgen (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 9 V 28/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 25.01.2023 - B 9 V 32/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zudem gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, es verpflichtet sie aber nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 9 V 28/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 24.01.2023 - B 9 V 31/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zudem gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, es verpflichtet sie aber nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 9 V 28/21 B - juris RdNr 8) .
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